1. Wie hoch sind die Kosten der Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung sind abhängig vom Streitwert. Dieser berechnet sich aus dem Nettoeinkommen beider Eheleute und wird mit
dem Faktor 3 mulitpliziert. D.h. hat der Mann ein Nettoeinkommen von 4.000 EUR, die Frau von 3.000 EUR, so beträgt der Streitwert 4.000 EUR+3.000 EUR = 7.000 EUR * 3 = 21.000 EUR.
Hinzu kommt noch der Streitwert, sofern ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Ein Versorgungsausgleich findet dann statt, wenn dieser nicht per notariellem Vertrag ausgeschlossen wurde und/oder die Parteien inklusive Trennungszeit länger als 3 Jahre verheiratet waren. Oft berechnen die Gerichte aber auch den Streitwert, wenn nur festgestellt wird, dass Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
Dabei wird jedes Anrecht mit 10% des obig genannten dreifachen Nettoeinkommens berechnet.
Den endgültigen Streitwert legt dann das Gericht endgültig fest.
Wir bieten die Scheidung zum gesetzlich möglichen Tiefstpreis an. Wir werden nämlich versuchen, den Streitwert bei einvernehmlichen Scheidungen in Absprache mit den Richtern zu reduzieren (bei einigen Gerichten möglich).
Wir berechnen keine zusätzlichen Reisekosten!
Nutzen Sie unseren Kostenrechner
2. Trägt eine Rechtschutzversicherung die Kosten?
Die Rechtschutzversicherung trägt unter Umständen eine Erstberatung. Damit haben Sie die Möglichkeit sich in einem der Gebiete Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn oder Hausrat beraten lassen zu können.
Hierzu müssen Sie uns lediglich die Daten der Rechtschutzversicherung mitteilen.
Die gesamte Scheidung wird leider nicht übernommen.
3. Was mache ich, wenn ich nicht genug verdiene, um mir eine Scheidung leisten zu können?
In diesem Falle kann Ihnen ggf. Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) zustehen. Lesen Sie bitte unter Verfahrenkostenhilfe