*Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, wenn Sie inkl. Trennungszeit nur 3 Jahre verheiratet waren (und keinen Versorgungsausgleich wünschen, also keinen ausdrücklichen Antrag stellen wollen) oder durch notariellen Vertrag diesen ausgeschlossen haben. Die meisten Gerichte erhöhen jedoch auch bei der Feststellung, dass kein Versorgungsausgleich durchgeführt den Streitwert. Bitte setzen Sie daher auch ggf. vorsorglich den Haken bei Versorgungsausgleich.
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